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Wertpapierhandel und Steuer – was ist möglich?

Mit jedem Euro, den wir einnehmen, müssen wir uns fragen, ob an diesem auch in irgendeiner Art und Weise das Finanzamt beteiligt werden will. Schließlich sind die Damen und Herren dieser Institution immer sehr schnell bei der Sache, wenn es darum geht, Steuern zu erheben und Einnahmen der Verbraucher auch für den Staat lukrativ zu machen.

Auch im Bereich des Wertpapierhandels ist dies der Fall. Wer denkt, dass er pauschal alle Gewinne für sich behalten darf, der irrt. Übersteigen die Gewinne den Freibetrag, dann muss eine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und unter Umständen auch die Kirchensteuer. Alleine die Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent auf alle Einnahmen aus dem Wertpapierhandel, die über dem Freibetrag von 801 Euro bei Singles und 1602 Euro bei verheirateten Personen liegt.

Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang auch positive Nachrichten. Denn vom Gewinn kann nicht nur der Freibetrag abgezogen werden. Auch alle Ausgaben, die sich rund um die Geldanlage finden lassen, sind in Abzug zu stellen. Das bedeutet, dass Verluste, Depotgebühren, Gebühren für Spreads und auch mögliche Auszahlungsgebühren vom Gewinn abgezogen werden können. Wer hier genau rechnet und nichts vergisst, kann die Steuerbelastung deutlich verringern.

Wie sollte vorgegangen werden?

Bei der Auswahl des richtigen Depots beziehungsweise des richtigen Online Brokers achten wir in der Regel schon sehr genau darauf, mit wem wir zusammenarbeiten. So wird vor der Eröffnung eines Handelskontos beziehungsweise eines Depots geschaut, welche handelbaren Werte vorliegen, wie sich mögliche Kosten gestalten und welcher Kundenservice mit dem Angebot in Zusammenhang gebracht werden kann. Im Bereich des Kundenservice sollte auch eine genaue Auflistung der Einzahlungen, Auszahlungen und Gebühren zu finden sein. Sie erleichtert die Berechnung der Steuerbelastung und sorgt dafür, dass nicht jeder Vorgang per Hand analysiert werden muss. Die entsprechenden Auflistungen lassen sich im Kundenbereich des jeweiligen Anbieters finden und können einfach ausgedruckt werden.

Depotgebühren können beim Handel in unterschiedlicher Form anfallen. Einige Broker verlangen für die Nutzung des Depots eine monatliche Grundgebühr, zeigen sich dann aber bei den Gebühren rund um den Handel sehr bescheiden. Andere Broker verzichten auf die Grundgebühr für das Depot, erheben dafür jedoch höhere Gebühren für die Spreads. Welches Depot beziehungsweise welcher Broker am besten geeignet ist, sollte im Vorfeld genau überlegt werden. Wer wenig handelt und somit auch wenig Bewegung innerhalb des Depots hat, fährt meistens mit einem Angebot ohne Grundgebühr besser. Wer jedoch einen sehr intensiven Handel anstrebt und viele Käufe wie auch Verkäufe plant, der sollte sich um ein Angebot mit einer Grundgebühr und niedrigen Handelsgebühren bemühen.

Ob die Depotgebühren steuerlich absetzbar sind, ist keine Frage des Brokers oder des Depots, sondern immer eine Frage der Einnahmen aus dem Wertpapierhandel. Liegen die Gewinne über dem Freibetrag, dann müssen dafür Steuern abgeführt werden. Und wenn dies der Fall ist, können die Depotgebühren auch in Abzug gestellt und verrechnet werden. Liegen die Einnahmen unter dem Freibetrag, erlauben diese auch keine steuerlichen Vergünstigungen. Denn wo keine Steuern gezahlt werden, können auch keine Steuern zurückverlangt werden.

Übrigens: Ist das Depot bei einem Anbieter, der innerhalb von Deutschland seine Niederlassung hat, kann sich der Anbieter direkt um die Abführung der Steuern kümmern. Als Anleger hat man dann keine Mühe damit und muss die Einnahmen durch die Geldanlage auch nicht auf der Steuererklärung vermerken. Der Anbieter würde in solch einem Fall nach dem Ausfüllen des Freistellungsantrages automatisch die Steuern vom Gewinn abziehen, einbehalten und an das Finanzamt abführen. Eine Bereinigung der Steuern erfolgt am Ende des Jahres. Wurden im Vorjahr Verluste bei der Geldanlage eingefahren, können diese ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Sie können ebenfalls wie die Depotgebühren vom Gewinn abgezogen werden und sorgen somit obendrein für eine Steuererleichterung.

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Klaus Buhl

Mein Name ist Klaus Buhl und ich habe das Investmentgeschäft „von der Pike auf“ gelernt. Vor einigen Jahren wurde mir klar, dass „die Märkte“ nicht so funktionieren wie es uns die Finanzindustrie und die Massenmedien vorgaukeln. Mir wurde klar, daß die allermeisten Kunden mehr als nur eine clevere Strategie und guten Service erwarten neben Fairness und Loyalität - echte Unabhängigkeit sowie vollständige Transparenz der Produkte und Kosten. Deshalb habe ich vor einigen Jahren meine eigene GmbH gegründet und veröffentliche wöchentlich meinen Gratis Börsenbrief

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